Brandschutzkonzepte

Für den Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen im Brandschutz nach Landesbauordnung gibt es zwei Möglichkeiten:

Der Brandschutznachweis

Das Brandschutzkonzept

Besondere Fragestellungen können zudem in brandschutztechnischen Stellungnahmen behandelt werden.

Brandschutznachweis

Für jedes Gebäude muss der Nachweis erbracht werden, dass die Schutzziele nach der Landesbauordnung eingehalten werden.

Wenn die materiellen Forderungen der Bauordnung eingehalten werden, ist die Einhaltung der Schutzziele gewährleistet und das Gebäude genehmigungsfähig. Der Brandschutznachweis tut dies durch die Gegenüberstellung Soll (Vorschrift) / Ist (Planung).

Für die Baugenehmigung ist dann ein, im Wesentlichen, schematisierter Nachweis zur Erfüllung der baurechtlichen Anforderungen erforderlich.

Der Nachweis besteht aus einem Text, der die Belange des baulichen, anlagentechnischen, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes behandelt, ggf. ergänzt durch Pläne / Planauszüge (Brandschutzpläne).

Anwendung:
  • Wohngebäude
  • Einfache Bürogebäude
  • Mehrfamilienhäuser
  • Tiefgaragen
Darstellung:
  • Soll-Ist Abgleich
  • Kurzer Text
  • Brandschutzplan

Brandschutzkonzept

Die Landesbauordnung gibt vor, wie Gebäude zu errichten sind und zeigt mit ihren Vorgaben eine Standardlösung zur Umsetzung von Regelbauten (z.B. Wohn- und Büronutzungen) auf. Der Brandschutznachweis genügt hier als Beleg zur Erfüllung der baurechtlichen Forderungen.

Für die Errichtung eines Industriebau, einer Schule oder einer größeren Verkaufsstätte, funktionieren die Regelungen der LBO nicht mehr. Dann kommen zusätzliche ergänzende Richtlinien zur Anwendung oder der Brandschutzplaner muss in Eigenverantwortung Brandschutzmaßnahmen entwickeln, mit denen er meint, die baurechtlichen Forderungen (Schutzziele) an den Brandschutz zu erfüllen.

So sind laut Bauordnung Öffnungen in Geschoßdecken nicht bzw. nur eingeschränkt gestattet. Einkaufszentren sind jedoch ohne Atrien oder Galerien schwer vorstellbar. Da dies baurechtlich nicht erlaubt ist, muss der Nachweis zur Erfüllung der Schutzziele gesondert erbracht werden. Das betreffende Brandschutzkonzept muss darlegen, dass trotz dieses (laut LBO ausdrücklich erlaubten) „Verstoßes“ gegen die Bauordnung, abweichend von dieser, die Schutzziele erreicht werden.

Gute Brandschutzkonzepte entstehen in enger Zusammenarbeit mit Bauherrn und Architekt. Je eher der Brandschutzplaner mit am Tisch sitzt, desto besser lassen sich Kosten sparen. Oft sind es Kleinigkeiten, die teure Brandschutzmaßnahmen ersparen können.

Prüfung von Brandschutzkonzepten

Brandschutzkonzepte für Sonderbauten werden baurechtlich geprüft. In Bayern besteht für den Bauherren die Möglichkeit, hierfür selbstbestimmt einen Prüfsachverständigen zu beauftragen. Für diesen Weg arbeiten wir seit Jahren mit einem großen, deutschlandweit tätigen Prüfsachverständigenbüro zusammen und konnten gemeinsam bereits viele clevere Lösungen realisieren. Von dieser eingespielten Zusammenarbeit profitieren unsere Kunden.

Kreativität und Mut zur Verantwortung

Wenn die baurechtlichen Bezüge fehlen, muss auf andere Art nachgewiesen werden, dass die Schutzziele dennoch eingehalten werden. Dabei muss der Brandschutzplaner einen Weg finden funktionale und konstruktive Anforderungen an das Gebäude und Erfüllung der Schutzziele wirtschaftlich in Einklang zu bringen.

Allzu oft werden genau hier (und oft auch zu Recht)  die Vorurteile zum Thema „Kosten für den Brandschutz“ bestätigt. Dies gilt es zu verhindern und hierzu benötigt der verantwortungsvolle Planer tiefere Kenntnisse in der Anwendung von Brandschutz-Ingenieurmethoden.

Wir können einige Projekte benennen, in denen durch Kreativität und etwas Mut zur Verantwortung, Investitionskosten dramatisch gesenkt werden konnten. Manchmal im sechsstelligen Bereich.

Deswegen zählen Brandschutzkonzepte zu den spannendsten Aufgaben des Brandschutzingenieurs.

Anwendung:

Sonderbauten, wie

  • Industriebau
  • Schulen
  • Ausgedehnte Gebäude
  • Hochhäuser
  • Schulen
  • Kindergärten
  • Pflegeheime
Darstellung:
  • Schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept
  • Ausführliche Behandlung aller Themen des baulichen Brandschutz
  • Formulierung von Abweichungen
  • Brandschutzpläne

Brandschutztechnische Stellungnahme

Der Nachweis der Einhaltung des Brandschutzes muss über die gesamte Lebensdauer eines Gebäudes erbracht werden! Nicht nur zum Zeitpunkt der Genehmigung, sondern auch danach. Der Besitzer ist dazu verpflichtet, und haftet für Schäden, wenn er dies versäumt hat.

Bestandsschutz ist im Wesentlichen dann gesichert, wenn die Bestimmungen zum Zeitpunkt der letzten Baugenehmigung umgesetzt und eingehalten wurden. Jedoch kann bei bestimmten Sachverhalten dieser Bestandsschutz erlöschen. So ist eine Umnutzung oder ein Eingriff in die tragende Struktur eines Gebäudes oft ein Tatbestand für das Erlöschen dieses Bestandsschutzes. Der Besitzer muss in diesem Fall die Einhaltung des Brandschutzes neu nachweisen – und zwar zu den heute geltenden Bestimmungen. Dies führt häufig zu baurechtlich schwer lösbaren Problemen.

Eine brandschutztechnische Stellungnahme klärt Teilbereiche zum Thema Brandschutz für ein Gebäude oder eine baurechtliche Situation. Oft fordert die Behörde im Rahmen von Umbaumaßnahmen oder Umnutzungen kein komplettes Brandschutzkonzept, sondern nur eine Stellungnahme eines Sachverständigen („Für die Akte“). Hier kommt die Stellungnahme zum Tragen.

Beispielhaft einige Themen:

  • Die Nutzung des Gebäudes wurde geändert.
  • Ein Umbau führte zu Änderungen im Rettungswegsystem.
  • Der Gebäudeumgriff wurde verändert und damit Zufahrten und Bedingungen für die Feuerwehr.
  • Nutzungseinheiten wurden zusammengelegt.
  • Überprüfungen zur Einhaltung von Brandschutzkonzepten wie z.B.:
    Wurden Installationen nachträglich fachmännisch verlegt?
    Müssen Schottungen ergänzt oder nachgebessert werden?

Darstellung:

Textdokument

Der Weg zum baurechtlich sicheren Gebäude

Sie wollen zum Beispiel einen Industriekomplex mit vielen Umbauten baurechtlich auf sichere Füße stellen und eine neue Gesamtkonzeption zum Thema Brandschutz umsetzen?

Hier der Prozess zur baurechtlichen Absicherung in Bayern:

Bestandsschutz prüfen

Das Gebäude wurde genehmigt und wie genehmigt auch errichtet. Dieser Bauzustand genießt Bestandsschutz. Sobald aber angebaut, erheblich umgebaut oder umgenutzt wurde, verfällt dieser Bestandsschutz und der Nachweis der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit muss neu erbracht werden. Ein Bauantrag mit neuem BSK muss erstellt werden.

Baurechtliche Situation

Sofern der Bestandsschutz entfallen ist ODER ein neues (anders als ursprünglich genehmigt) Konzept zum Brandschutz umgesetzt werden soll, muss dies über einen Bauantrag dem Gebäude „zugeordnet“ werden.

WICHTIG: Es genügt baurechtlich nicht, nur ein Brandschutzkonzept zu erstellen!

Baurechtlich muss immer der genehmigte (!) Stand hergestellt oder beibehalten werden. Wenn der Eigentümer nun dafür eine andere Konzeption des Brandschutzes umsetzen möchte, muss dies auch neu genehmigt werden.

Bauantragsverfahren

Das neue BSK muss mit einem Bauantrag eingereicht werden.

Industriegebäude sind meist als Sonderbau einzustufen und sind entsprechend prüfpflichtig. Aufwendige BSK mit der Anwendung von Ingenieurmethoden sollten unserer Erfahrung nach besser durch einen vom Bauherren gewählten Prüfsachverständigen (Bayern) geprüft werden. Mit diesem kann im laufenden Verfahren frühzeitig abgestimmt werden, welchen Weg er für erforderliche Abweichung bzw. eventuelle Nachweismethoden er mitgeht. 

Ein vom Prüfsachverständigen geprüftes BSK muss vom Amt nicht genehmigt werden. Ergänzungen oder Einwände seitens des Amtes sind aufgrund der hoheitlichen Stellung des Prüf-SV nicht möglich.

Brandschutzkonzept

Basierend auf den Bestandsplänen entwickeln wir eine Konzeptskizze. Diese stellt ein Grundprinzip für ein mögliches BSK dar. Es wird grundsätzlich geprüft, was möglich wäre und welche Aufwände zur Umsetzung damit verbunden sind. 

Diese ist die Grundlage für unsere Angebotserstellung.

Nun werden weitere Kriterien der Bestandssituation einbezogen. Die Vorplanung prüft, ob die Konzeptskizze mit den zusätzlichen Informationen vereinbar ist. Ab diesem Zeitpunkt (in Bayern) wird der Prüfsachverständige mit einbezogen. Es werden Varianten entwickelt, die Nutzungsmöglichkeiten, Kosten, Forderungen des Sachversicherers, etc. gegenüberstellen.

Aus den Varianten wird eine zur Umsetzung entschieden. 

Das BSK wird basierend auf dieser Variante erstellt. Das Konzept beschreibt den Endzustand – also das Ziel – der Umsetzung. Ist dieser Zustand umgesetzt, ist das Gebäude baurechtlich abgesichert.

Zusätzlich werden konkret die notwendigen Maßnahmen dargestellt, die notwendig sind, den Bestand auf das BSK anzupassen. (Maßnahmenliste)

Genehmigung

Das Brandschutzkonzept wird vom Prüfsachverständigen geprüft und er stellt die „Bescheinigung Brandschutz I“ aus. Diese wird an das Bauamt geschickt und dort dem Bauantrag beigefügt.

Umsetzung

Es folgt die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes und ergänzend beim Bestandsbau der Maßnahmenliste.

Der Prüfer bestätigt nach Fertigstellung die korrekte Umsetzung in Form der „Bescheinigung Brandschutz II“, die dem Bauamt zugeht.

Erst jetzt besteht baurechtlich wieder eine offizielle Nutzungserlaubnis!